Im Bereich Pflegekinder wird zwischen der Familienpflege und der Tagesfamilien-Betreuung von Kindern unterschieden.
Familienpflege
Für die Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist eine Bewilligung der KESB nötig, wenn die Familie das Kind für mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich aufnimmt. Die KESB prüft, ob die Pflegefamilie gute Voraussetzungen für die Entwicklung des Kindes ermöglichen kann.
Pflegeeltern, die Kinder in Krisensituationen aufnehmen wollen, benötigen unabhängig von der Dauer der Betreuung eine Bewilligung. Auch Pflegeeltern, die Wochenend- und Ferienplätze für Kinder anbieten wollen, benötigen eine Bewilligung.
Mindestens einmal jährlich besucht eine Fachperson die Pflegeeltern und erstellt einen Bericht für die KESB.
Tagesfamilien
Wenn eine Familie Kinder unter zwölf Jahren regelmässig gegen Entgelt tagsüber betreut, muss sie dies der KESB melden (mindestens fünf Stunden pro Tag oder insgesamt zehn Stunden pro Woche). Tagesfamilien dürfen höchstens fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen. Die KESB überträgt die Durchführung der Aufsicht der kommunalen Pflegekinderaufsichtsperson. Diese erstellt einen Bericht für die KESB.