Logo Kanton Bern / Canton de BerneKindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Massnahmen Erwachsenenschutz

Wenn die KESB nach einer Meldung feststellt, dass eine Person Schutz braucht, kann sie verschiedene Massnahmen ergreifen. Hier finden Sie eine Übersicht über die unterschiedlichen Formen.

Beistandschaft

Es gibt verschiedene Arten von Beistandschaften für Erwachsene. Deren Einsatz hängt davon ab, in welchem Mass die betroffene Person Schutz braucht. 

Fürsorgerische Unterbringungen (FU)

Wer durch die KESB oder durch eine Ärztin/einen Arzt in einer Einrichtung untergebracht worden ist, kann innerhalb von 10 Tagen eine Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern einreichen. 

Ambulante Massnahmen

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