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KESB

  • Wer vertritt Sie?
  • Vorsorge-Auftrag
  • Patienten-Verfügung

Wer vertritt Sie?

Wer soll Sie vertreten, wenn Sie das selber nicht mehr können?

Es kann sein,

dass Sie gewisse Sachen nicht mehr selber erledigen können.

 

Das bedeutet: Sie sind urteils-unfähig.

Zum Beispiel, wenn Sie dement sind,

oder wenn Sie einen schweren Unfall hatten.

Dann ist es wichtig,

dass eine andere Person für Sie Sachen erledigt.

 

Die Person übernimmt dann gewisse Aufgaben für Sie,

weil Sie das nicht mehr selber können.

Es können auch mehrere Personen sein.

 

Diese Aufgaben können zum Beispiel sein:

  • Rechnungen bezahlen
  • Mir Ihnen über die Probleme reden
  • Entscheiden, wo Sie wohnen
  • Für medizinische Betreuung sorgen

Das kann eine Person sein vom Sozialdienst.

Oder es kann jemand von der Familie sein.

 

Sie können bestimmen,

wer Sie vertreten soll, wenn Sie das nicht mehr selber können.

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Vorsorge-Auftrag
  • Patienten-Verfügung

 

Vorsorge-Auftrag

Sie können mit einem Vorsorge-Auftrag bestimmen,

wer Sie vertreten soll.

Sie bestimmen,

wer sich um alles kümmert.

Sie schreiben den Vorsorge-Auftrag selber.

Sie müssen den Vorsorge-Auftrag von Hand schreiben

oder vom Notar schreiben lassen.

Die Pro Infirmis oder die Pro Senectute  kann Ihnen helfen.
Oder auch ein Notar.

Patienten-Verfügung

Wenn Sie nicht mehr selber über eine Behandlung entscheiden können,
ist eine Patienten-Verfügung gut.
Sie schreiben in der Patienten-Verfügung,
welche medizinische Behandlung Sie in einem Notfall möchten.
Und welche nicht.

Ihre Familie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wissen dann,
was Sie möchten.

Auch hier kann Ihnen jemand helfen.
Zum Beispiel ihre Ärztin oder Ihr Arzt oder die Pro Infirmis.