Logo Kanton Bern / Canton de BerneKindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Hilfs- oder Schutzbedürftigkeit Erwachsenenschutz

Wenn Sie vermuten, dass eine erwachsene Person auf Hilfe angewiesen ist oder Sie selber Unterstützung brauchen, können Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden. 

Anzeichen für Hilfsbedürftigkeit können zum Beispiel Verwahrlosung oder Überforderung im Alltag sein. Jede Person kann für sich selbst oder für jemand anderen eine Meldung einreichen.

Die KESB klärt nach einer Meldung den Sachverhalt ab und entscheidet, welche Massnahmen nötig sind. 

Meldung an die KESB

Mit dem Formular Selbstmeldung der eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Meldung über die Hilfsbedürftigkeit einer erwachsenen Person, können Sie direkt eine Meldung an den entsprechenden KESB Standort einreichen.  

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In dringenden Fällen ausserhalb der Öffnungszeiten (zuständige KESB finden), bitten wir Sie, sich direkt an die Polizei unter Nummer 117 zu wenden.

 

Bitte füllen Sie die Meldung, falls möglich, immer über die oben aufgeführten Online-Formulare aus.

Druckversionen im PDF:

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