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KESB

  • Beistandschaft
  • Fürsorgerische Unterbringungen
  • Ambulante Massnahmen

Beistandschaft

Das bedeutet:
Eine Person bekommt einen Beistand,
weil sie Unterstützung braucht.

Es gibt verschiedene Arten von Beistandschaften

Je nachdem wie viel Unterstützung ein Mensch braucht:

Fürsorgerische Unterbringungen

Das bedeutet:
Eine Person muss in eine Klinik oder in ein Heim,
auch wenn sie das selber nicht will.

Zum Beispiel:

  • Die Person braucht eine wichtige Behandlung
    und kann nicht mehr selber entscheiden.
  • Die Person ist sehr krank und in Gefahr
    und merkt es nicht.
  • Die Person nimmt starke Drogen
    und vergisst zu essen.
  • Die Person ist verwirrt
    und findet ihr Zuhause nicht mehr.

Es gibt eine Abkürzung für diese Massnahme: FU.

Es gibt 2 Arten von FU. 

Ambulante Massnahmen

Das bedeutet:
Die KESB kann bestimmen,
dass eine Person regelmässig Hilfe braucht.

Zum Beispiel:

  • Die Person muss regelmässig zu einer Ärztin oder einem Arzt zur Kontrolle.
  • Die Person muss sich wegen Sucht-Problemen beraten lassen.