Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Eltern werden, wenn nötig, in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt. Bei Erwachsenen handelt es sich um den Schutz von Menschen in einer Gefährdungssituation, die Hilfestellungen benötigen.
Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn sie die Gefährdung eines Kindes oder einer erwachsenen Person vermutet. Erhält die KESB eine Meldung über eine Gefährdungssituation, dann prüft sie, ob ein Unterstützungsbedarf besteht und wie geholfen werden kann. Die KESB klärt die Situation ab, trifft Entscheidungen und kann Schutzmassnahmen anordnen und überwachen. Gegen die Entscheide der KESB kann Beschwerde erhoben werden. Die KESB handelt immer dann, wenn die Familie oder andere Angebote die nötige Unterstützung nicht mehr gewährleisten können.
Kontakte nach KESB-Kreisen
Im Kanton Bern gibt es elf kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und eine burgerliche KESB. Wenden Sie sich jeweils an die für die entsprechende Region zuständige Stelle:
- Bern (Stadt)
- Berner Jura
- Biel/Bienne
- Emmental
- Mittelland Nord
- Mittelland Süd
- Oberaargau
- Oberland Ost
- Oberland West
- Seeland
- Thun
- Burgerliche KESB