Logo Kanton Bern / Canton de BerneKindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Vertretung bei Urteilsunfähigkeit

Wenn eine Person urteilsunfähig wird, muss jemand sie in administrativen, finanziellen, gesundheitlichen und persönlichen Angelegenheiten vertreten. Diese Aufgabe können verschiedene Personen wahrnehmen. 

Wenn ein Vorsorgeauftrag besteht, ist dort bereits bestimmt, wer die Person vertreten soll, sobald sie nicht mehr urteilsfähig ist. Diese Bestimmungen werden wirksam, sobald die KESB sie geprüft und entsprechend entschieden hat. 

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