Logo Kanton Bern / Canton de BerneKindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Gefährdungsmeldung Kindesschutz

Wenn Sie vermuten, dass ein Kind gefährdet ist und die Situation möglicherweise ein Handeln der Behörden erfordert, können Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden.

Reichen Sie Ihre Gefährdungsmeldung wenn möglich schriftlich ein. Jede Person kann eine Meldung erstatten, wenn sie die Gefährdung eines Kindes vermutet. Behörden, Ämter, Gerichte, Schulen und alle subventionierten Institutionen sind sogar zu einer Meldung verpflichtet.

Die KESB klärt nach einer Meldung den Sachverhalt ab und entscheidet, ob Massnahmen zum Schutz des Kindes nötig sind. 

Meldung an die KESB

Mit dem Formular Meldung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung oder Selbstmeldung von Eltern betreffend das Wohl ihres Kindes, können Sie direkt eine Meldung an den entsprechenden KESB Standort einreichen. 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In dringenden Fällen ausserhalb der Öffnungszeiten, bitten wir Sie, sich direkt an die Polizei unter Nummer 117 zu wenden.

 

Bitte füllen Sie die Meldung, falls möglich, immer über die oben aufgeführten Online-Formulare aus.

Druckversionen im PDF:

  • Zuständige KESB finden

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