Logo Kanton Bern / Canton de BerneKindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kindesvermögen

Die Eltern sind für den Schutz des Kindesvermögens verantwortlich. Sie müssen es sorgfältig verwalten, bis das Kind selber darüber verfügen kann

Solange Sie die elterliche Sorge ausüben, haben Sie das Recht und die Pflicht, das Vermögen Ihres Kindes oder Ihrer Kinder zu verwalten. Wenn Sie das nicht gewährleisten können, kann die KESB eine Beiständin oder einen Beistand für die Verwaltung des Vermögens ernennen oder andere Massnahmen treffen.

Wenn die Mutter oder der Vater eines Kindes verstirbt, müssen Sie als überlebender Elternteil der KESB ein Inventar über das Kindesvermögen einreichen. In der Regel enthält das Inventar über den Nachlass des verstorbenen Elternteils die notwendigen Angaben über das Vermögen des Kindes. Andernfalls wird die KESB Sie bitten, das Vermögen des Kindes zusätzlich anzugeben. Danach entscheidet sie, ob Massnahmen nötig sind, um das Kindesvermögen zu schützen. 

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