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KESB – Private und professionelle Beistandspersonen

Ordnet die KESB eine behördliche Massnahme an, ernennt sie eine Person als Beiständin oder Beistand, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet erscheint. Dies kann eine professionelle Beistandsperson sein oder eine private Mandatsperson.

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