Die Eltern sind krank oder haben selber viele Probleme.
Sie können nicht zum Kind schauen.
Die KESB schaut,
wie sie dem Kind und den Eltern helfen kann.
Schutz von Erwachsenen
Schutz von Erwachsenen bedeutet zum Beispiel:
Eine erwachsene Person kann sich nicht mehr selber schauen.
Sie wäscht sich nicht mehr
oder isst nicht mehr.
Die KESB schaut,
wie sie der Person helfen kann.
Eine erwachsene Person ist psychisch krank und braucht Hilfe.
Die KESB schaut,
welche Hilfe die Person braucht.
Eine erwachsene Person kann nicht mehr selber zu ihrem Geld schauen.
Die KESB schaut,wie sie der Person helfen kann.