Hier finden Sie eine Übersicht über die relevanten Dokumente zu den Themen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Erwachsenenschutz
Kindesschutz
Broschüren
Abgeltung der Gemeinden im KES Bereich (ZAV)
Die Aufwendungen der Gemeinden werden mittels Fallpauschalen abgegolten. Die jährliche Entschädigung wird mittels Verfügung durch das Kantonale Jugendamt (KJA) festgelegt. Sie stützt sich auf die durch die kommunalen Dienste und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gelieferte Fallzahlen.