Logo Kanton Bern / Canton de BerneKindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Erwachsenenschutz

Wenn eine Person Schwierigkeiten hat, ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen, kann sie selber oder eine andere Person die KESB kontaktieren. Diese klärt dann ab, ob die bisherige Unterstützung ausreicht und ob die Person einen Vorsorgeauftrag und/oder Patientenverfügung verfasst hat. Wenn zusätzliche Unterstützung notwendig ist, prüft die KESB, welche Massnahme geeignet, erforderlich und verhältnismässig ist. Die häufigste Massnahme ist die Beistandschaft, die es in verschiedenen Formen gibt.

Meldung an die KESB

Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass eine Person gefährdet ist und möglicherweise Hilfe braucht. Behörden, Ämter, Gerichte und alle subventionierten Institutionen sind sogar verpflichtet, eine Meldung zu machen.

Die KESB klärt aufgrund einer Meldung die Situation ab und entscheidet, ob Massnahmen nötig sind, um die Person zu schützen. 

  • Eine Gefährdungsmeldung erstellen

Massnahmen Erwachsenenschutz

Wenn die KESB nach einer Meldung feststellt, dass eine Person Schutz braucht, kann sie verschiedene Massnahmen ergreifen

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