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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. Mit einer Patientenverfügung regeln Sie ihre medizinische Behandlung in einer solchen Situation.

Vorsorgeauftrag

Bei Krankheit, Demenz oder nach einem Unfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Wenn Sie im Rahmen eines Vorsorgeauftrags frühzeitig festlegen, wer sich im Ernstfall um Ihre Belange kümmern soll, ist gegebenenfalls keine Beistandschaft nötig.

Weitere Informationen

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung wird dann relevant, wenn Sie nicht selber über Ihre Behandlung entscheiden können. Sie legen darin fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Die Patientenverfügung entlastet Ihre Angehörigen und erlaubt es den Ärztinnen und Ärzten, nach Ihrem Willen zu entscheiden. 

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