Umgang mit schutzbedürftigen Kindern aus der Ukraine (Merkblatt KOKES/SODK vom 06.04.2022)
In diesem Merkblatt werden die Informationen zusammengestellt, die im Umgang mit kriegsvertriebenen Kindern aus der Ukraine relevant sind. Es enthält allgemeine Standards zum Kindesschutz sowie fachliche Informationen zum Aufnahmeverfahren, zur gesetzlichen Vertretung und zur Unterbringung und Betreuung von schutzbedürftigen Kindern aus der Ukraine in der Schweiz.
Gefährdungsmeldung Kindesschutz
Wenn Sie vermuten, dass ein Kind aus der Ukraine gefährdet ist und die Situation möglicherweise ein Handeln der Behörden erfordert, können Sie sich an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden.
Interessierte Pflegefamilien
Möchten Sie helfen und ukrainische Minderjährige bei sich aufnehmen, die ohne ihre Eltern in die Schweiz gekommen sind?
Auch im Zusammenhang mit ukrainischen Pflegekindern gilt das Bewilligungsverfahren für Pflegeverhältnisse. Wer ein Kind mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich in seine Familie aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung. Die Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie ist zudem der behördlichen Aufsicht unterstellt.
Im Kanton Bern klärt die KESB die Eignung und die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes ab. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der an Ihrem Wohnsitz zuständigen KESB.