Logo Kanton Bern / Canton de BerneKindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kindeswohl und Kindesschutz

Das Kindeswohl umfasst alle Aspekte der Entwicklung eines Kindes. Dazu gehören grundlegende Aspekte wie ausreichende Ernährung, ein Dach über dem Kopf, wettergerechte Kleidung, aber auch Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, liebevolle Zuwendung, Lob und Anerkennung, Respekt und Achtung, Verbindlichkeit in den Beziehungen, soziale Kontakte, Sicherheit und Förderung.

Wenn das Kind gefährdet ist und die Eltern nicht in der Lage sind, die Situation zu verbessern, ergreift die KESB die nötigen Kindesschutzmassnahmen. Sie muss immer die mildeste Massnahme wählen, die das Kind in der Situation am besten schützt. Die KESB hört die Eltern und das Kind vor dem Entscheid der KESB an. Die Massnahme hat zum Ziel, das Wohl des Kindes zu sichern oder wiederherzustellen. Sie soll die elterlichen Fähigkeiten stützen und ergänzen. Die KESB sucht immer gemeinsam mit den Eltern nach einer Lösung.

Meldung an die KESB

Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass ein Kind gefährdet ist und möglicherweise Hilfe braucht. Behörden, Ämter, Gerichte, Schulen und alle subventionierten Institutionen sind sogar verpflichtet, eine Meldung zu machen.

Die KESB klärt aufgrund einer Meldung die Situation ab und entscheidet, ob Massnahmen nötig sind, um das Kind zu schützen. 

  • Eine Gefährdungsmeldung erstellen 

Massnahmen Kindesschutz

Wenn ein Kind gefährdet ist und die Eltern nicht in der Lage sind, die Situation zu verbessern, ergreift die KESB sogenannte Kinderschutzmassnahmen. Sie muss dabei immer die mildeste Massnahme wählen, die das Kind in der Situation am besten schützt.

Die KESB hört die Eltern und das Kind vor einem Entscheid an. Jede Massnahme hat zum Ziel, das Wohl des Kindes zu sichern oder wieder herzustellen. Sie soll die elterlichen Fähigkeiten stützen und ergänzen. Die KESB sucht deshalb immer gemeinsam mit den Eltern nach einer Lösung. 

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