Ist eine erwachsene Person gefährdet, kann die KESB verschiedene Massnahmen ergreifen, um ihre Situation zu verbessern und sie zu unterstützen. Sie finden hier die Informationen zu den verschiedenen Beistandschaften, zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung sowie zu Vertretungsmöglichkeiten bei Urteilsunfähigkeit.
- ErwachsenenschutzWenn eine Person schutzbedürftig wird, kann die KESB Unterstützung leisten.
- Mögliche Hilfs- oder Schutzbedürftigkeit einer Person meldenWenn Sie vermuten, dass eine Person Hilfe braucht oder Sie selber Hilfe benötigen, können Sie das der KESB melden.
- Vorsorgeauftrag und PatientenverfügungBestimmen Sie, wer Sie vertreten soll, wenn Sie nicht mehr selber entscheiden können.
- Vertretung bei UrteilsunfähigkeitWer Ihre Vertretung übernimmt, wenn es keinen Vorsorgeauftrag gibt.
- Massnahmen zum ErwachsenenschutzSo kann die KESB eingreifen, wenn eine Person Schutz oder Hilfe braucht.
- Leichte Sprache
Schutz
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Hilfe
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Unterstützung
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