Ist ein Kind gefährdet, kann die KESB verschiedene Massnahmen ergreifen, um seine Situation und jene der Eltern zu verbessern. Sie finden hier zudem Informationen zum Sorgerecht und zur Vaterschaftsanerkennung.
- Kindeswohl und KindesschutzWas gehört zum Kindeswohl und wie kann die KESB helfen und schützen?
- Mögliche Gefährdung eines Kindes meldenWenn Sie ein Kind in Gefahr vermuten, können Sie das der KESB melden.
- Vaterschaften und AnerkennungAls unverheirateter Vater müssen Sie Ihr Kind anerkennen, um rechtlich verwandt zu sein.
- Elterliche Sorge, Unterhalt und BesuchsrechtPflege, Erziehung und gesetzliche Vertretung eines Kindes.
- KindesvermögenEltern tragen die Verantwortung für das Vermögen eines Kindes.
- Massnahmen zum KindesschutzSo kann die KESB eingreifen, wenn ein Kind oder seine Eltern Hilfe brauchen.